Piercings sind längst Teil des alltäglichen Schmucks geworden. Gleichzeitig wird beim Stechen die Haut verletzt. Hygiene, Arbeitsweise und eine nachvollziehbare Beratung sind deshalb mindestens genauso wichtig wie die Wahl des späteren Schmucks.
Wie konkret professionelle Standards aussehen können, zeigt eine am 21. September 2026 veröffentlichte Information der französischen Krankenversicherung Assurance Maladie. In Frankreich ist professionelles Bodypiercing detailliert geregelt.
EIN EIGENER RAUM FÜR DAS PIERCING
Nach den französischen Vorgaben muss das eigentliche Piercing in einem dafür vorgesehenen Raum stattfinden. Dieser darf beispielsweise nicht gleichzeitig als Verkaufsfläche genutzt werden und muss täglich gereinigt werden.
Arbeitsflächen müssen zwischen Kundinnen und Kunden desinfiziert werden. Am Arbeitsplatz ist außerdem eine sterile Einwegunterlage vorgesehen. Auch sterile Handschuhe und Einwegmaterialien spielen bei den beschriebenen Hygienestandards eine wichtige Rolle.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher können solche Abläufe ein erster Hinweis darauf sein, wie konsequent ein Anbieter mit Hygiene umgeht.
Auch bei Instrumenten und Materialien lohnt es sich nachzufragen: Was wird nur einmal verwendet? Was wird sterilisiert? Werden Handschuhe gewechselt? Und erklärt der Piercer vor dem Eingriff, wie das Piercing anschließend gepflegt werden sollte?
Ein professioneller Anbieter sollte solche Fragen nachvollziehbar beantworten können.

AUSBILDUNG UND HYGIENE SIND IN FRANKREICH GENAU GEREGELT
Frankreich schreibt für die betroffenen Piercingtechniken eine Ausbildung zu Hygiene und Gesundheitsstandards vor. Die Grundausbildung umfasst mindestens 21 Stunden, davon sieben Stunden praktische Inhalte.
Die entsprechende Zertifizierung ist fünf Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden. Piercingbetriebe müssen ihre Tätigkeit außerdem bei der zuständigen regionalen Gesundheitsbehörde ARS anmelden.
Eine Besonderheit gibt es bei bestimmten Ohr- und Nasenpiercings: Wird ausschließlich die im französischen Recht definierte Technik mit einem Ohrlochstechsystem beziehungsweise einer entsprechenden Stechvorrichtung angewendet, gelten teilweise abweichende Qualifikationsregeln.
Das bedeutet allerdings nicht, dass dort grundsätzlich keine Hygiene- oder Informationspflichten bestehen.

BEI MINDERJÄHRIGEN GELTEN BESONDERE REGELN
In Frankreich dürfen Minderjährige nicht ohne schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten gepierct werden. Der Anbieter muss diesen Nachweis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentieren.
Wichtig für Leserinnen und Leser in Deutschland oder Österreich: Die französischen Regelungen sind kein EU-weit geltender Piercingstandard. Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land.
Als Orientierung beim Studiobesuch bleiben viele Punkte trotzdem hilfreich: sichtbare Hygiene, ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich, nachvollziehbare Aufklärung, fachkundige Beratung und ein professioneller Umgang mit Schmuck, Materialien und Nachsorge.
Ein Piercing sollte schließlich nicht nur gut aussehen, sondern auch unter kontrollierten Bedingungen gesetzt werden.

